Gemeinderat befürwortet Konzept für Lärmaktionsplan
Mit der Zustimmung folgte der Gemeinderat der rechtlichen Einschätzung der Straßenverkehrsbehörde, die Lärmaktionsplanung der Stufe 4 die gesamten Maßnahmen abzuwarten und keine einzelnen Maßnahmen vorzuziehen.
Das vorgelegte Grobkonzept des Lärmaktionsplanes sieht im ersten Schritt eine Wirkungsanalyse von Geschwindigkeitsreduzierungen vor. Im nächsten Schritt werden dann grundsätzlich alle möglichen Lärmminderungsmaßnahmen einbezogen und abgewogen. Beispiele für mögliche Maßnahmen sind bauliche Maßnahmen im Straßenverkehr wie lärmmindernde Beläge oder eine entsprechende Straßenraumgestaltung sowie im Einzelfall Maßnahmen zur Abschirmung.
Die Auswirkungen von Geschwindigkeitsreduzierungen aus Lärmschutzgründen ganztags auf 50 Stundenkilometer anstatt der bisher zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 Stundenkilometer werden insbesondere entlang der B 31 alt, der Zeppelinstraße, der Manzeller Straße, der L 328a Lindauer Straße, der K 7729 Habratsweilerstraße, der K 7735 Teuringer Straße und der K 7739 Berger Straße untersucht. Entlang der B 31 Ost und der B 31 bei der Flugplatzstraße wird eine Geschwindigkeitsreduzierung von derzeit 80 auf 50 Stundenkilometer hinsichtlich der Auswirkungen überprüft.
Beim Lärmaktionsplan Stufe 4 untersucht die Stadt alle Straßenzüge mit mindestens 3.000 Fahrzeugen am Tag, Ausnahmen sind bereits vorhandene Tempo-30-Zonen in Wohn- oder Gewerbegebieten. Damit geht die Stadt über die gesetzliche Verpflichtung hinaus, die bei der Lärmaktionsplanung Stufe 4 vorgibt, mindestens alle Bundes- und Landesstraßen mit über 8.200 Fahrzeugen pro Tag zu berücksichtigen, dies entspricht im Stadtgebiet einer Länge von 28,5 Kilometer Straße. Durch die freiwillige Ergänzung der Pflichtkartierung werden insgesamt 78 Straßenkilometer im Stadtgebiet untersucht. .
Im Rahmen einer Informationsveranstaltung für die Bürgerinnen und Bürger werden die Inhalte des Grobkonzeptes erläutert. Diese wird Anfang des kommenden Jahres stattfinden.
Aufgrund der kürzlich geänderten Straßenverkehrsordnung gibt es ergänzend zu den Lärmaktionsplänen die Möglichkeit, Lücken zwischen in kurzen Intervallen wechselnden Geschwindigkeitsanordnungen zu schließen. Zudem kann Tempo 30 vor weiteren schützenswerten Einrichtungen im unmittelbaren Bereich von Fußgängerüberwegen, Kindergärten und Kindertagesstätten, Spielplätzen und hochfrequentierten Schulwegen umgesetzt werden. Auch eröffnet die Straßenverkehrsordnung nun die Möglichkeit von Tempo 30 vor Alten- und Pflegeheimen sowie vor Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen und Krankenhäusern.
Weitere Informationen zum Lärmaktionsplan unter www.lap.friedrichshafen.de