Montag, 19. August 2024

Wahlbenachrichtigungen für OB-Wahl treffen bald ein

Am Sonntag, 29. September wird entschieden, wer Oberbürgermeister oder Oberbürgermeisterin von Friedrichshafen werden soll – oder in die Stichwahl am Sonntag, 13. Oktober kommt. Voraussichtlich ab Freitag, 23. August erhalten alle Wahlberechtigten per Post und automatisch eine Wahlbenachrichtigung.
Hinweisschild Wahllokal

Mit der Wahlbenachrichtigung informiert die Verwaltung die Bürgerinnen und Bürger darüber, dass sie bei der Wahl der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters (OB-Wahl) ihre Stimmen abgeben dürfen, und in welchem Wahllokal sie dies tun können. Die Benachrichtigung enthält außerdem einen Vordruck für einen Antrag auf Briefwahl. Die Briefwahl kann per Post oder online beantragt werden. Die entsprechenden Hinweise dazu sind auf der Wahlbenachrichtigung zu finden. Wer den auf dem Schreiben eingedruckten QR-Code nutzt, wird ganz komfortabel auf ein vorausgefülltes Online-Formular geführt. 

Bei der Anforderung der Unterlagen kann auch gleich angegeben werden, ob man für eine eventuell notwendige Stichwahl am 13. Oktober ebenfalls Briefwahlunterlagen erhalten möchte.

Versand der Briefwahlunterlagen voraussichtlich ab 9. September

Die Briefwahlunterlagen können erst nach Zulassung der Bewerberinnen und Bewerber gedruckt und versandt werden, also voraussichtlich ab 9. September.

Wer einen Antrag auf Briefwahl gestellt hat, erhält mit dem Stimmzettel auch die weiteren für die Briefwahl erforderlichen Unterlagen. Dem Stimmzettel ist ein Merkblatt beigefügt, auf dem die Stimmabgabe nochmals erklärt wird. Der Wahlbrief muss dann spätestens mit Schließung der Wahllokale am Wahlsonntag um 18 Uhr im Rathaus, Adenauerplatz 1, 88045 Friedrichshafen vorliegen.

Für die Wahl im Wahllokal ist in der Regel die Wahlbenachrichtigung ausreichend. Sicherheitshalber sollte aber ein gültiges Ausweisdokument mitgebracht werden.

Keine Wahlbenachrichtigung erhalten?

Wer bis Sonntag, 8. September keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat und annimmt, wahlberechtigt zu sein, wendet sich bitte an das Amt für Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung: oder Telefon 07541 203-2181.

Öffentliche Vorstellung der Bewerberinnen und Bewerber am 23. September

Die Stadt Friedrichshafen organisiert eine öffentliche Vorstellung der Bewerberinnen und Bewerber am Montag, 23. September im Graf-Zeppelin-Haus. Die Uhrzeit wird festgelegt, sobald die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber feststeht. 

Mögliche Stichwahl am 13. Oktober

Erhält bei der OB-Wahl am Sonntag, 29. September keine Person mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet am Sonntag, 13. Oktober eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerberinnen und Bewerbern mit den meisten Stimmen statt – die Stichwahl-Regelung gilt in Baden-Württemberg seit vergangenem Jahr. Neue Bewerbungen sind bei der Stichwahl nicht mehr möglich, es können auch keine anderen Namen auf den Stimmzettel für die Stichwahl geschrieben werden. Eine erneute Kandidatenvorstellung wird es nicht geben. Wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen in der Stichwahl erreicht hat, ist gewählt.

Alle Infos zur OB-Wahl unter www.wahlen.friedrichshafen.de.